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Forschung, Innovation und Transfer

Das Institut für Angewandte Forschung (IAF) ist die zentrale Koordinations- und Dienstleistungseinheit für die Forschungsaktivitäten unserer Hochschule. Es unterstützt die öffentliche und private Drittmittelakquise sowie die Durchführung von Projekten. Das IAF fördert interdisziplinäre Forschung, organisiert Vernetzungsveranstaltungen und arbeitet eng mit dem Transferreferat zur Vernetzung mit der regionalen Wirtschaft zusammen. So können innovative Ideen direkt in zukunftsfähige Produkte umgesetzt werden. Zudem verantwortet es die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Forschung.

Unsere Leistungen

  • Antragstellung
  • Kostenkalkulation
  • Auswahl geeigneter Förderprogramm
  • Unterstützung bei der Anbahnung von Forschungsprojekten
  • IP-Management
  • Drittmittelabrechnungen
  • Beratung
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
  • Fragen rund um die Drittmittelanzeige
  • Dokumentation
  • Koordination
  • Dokumentation und Datenbankpflege
  • Informationsservice
  • Berichterstellung
  • Koordination

öffentliche Ausschreibungen

  • Information, Beratung, Vermittlung und  z.T. Koordination bei der Antragstellungen zu Ausschreibungen des Bundes, des Landes, der EU oder von Stiftungen
  • Unterstützung bei Kalkulationen und Ausgabendarstellungen (AZA)
  • Empfehlung geeigneter Förderprogramm

private geförderte Projekte, Auftragsforschung

  • Unterstützung bei Kalkulationen
  • Beratung im Drittmitteprozess

interner Förderprogramme

Start2Research
Fit4Research

  • Bereitstellung, Abwicklung der Ausschreibung und Antragstellung
  • Begutachtung der Anträge
  • Dokumentation der Projekte
  • Schaffung von Plattformen für den fachübergreifenden Austausch
  • Vernetzung von Forschungsgruppen und Instituten
  • Dokumentation und Datenbankpflege
  • Informationsservice
  • Berichterstellung
  • Gemeinsame Förderung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Praxis
  • Unterstützung bei der Verwertung und Anwendung von Forschungsergebnissen
  • Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Workshops und Netzwerktreffen
  • Förderung des Austauschs zwischen Wissenschaftlern, Unternehmen und der Öffentlichkeit
    • Tag der Forschung
    • Forschungslunch
    • Posterpräsentationen
    • Infoveranstaltungen
    • Forschungsbezogenen Beiträge
      bei allgemeinen Hochschulveranstaltungen
  • Unterstützung bei der Karriereplanung in der Forschung
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten

Die Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit "Forschung und Transfer" dienen der Erhöhung von Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Forschungsleistung der Hochschule intern und nach außen.

  • Erstellung von Printmedien: Broschüren/ Flyer/ Poster
  • Anzeigenschaltung
  • Verantwortlichkeit Internetseite Bereich "Forschung und Transfer"
  • IAF-Newsletter: interne Information zu aktuellen Forschungsleistungen, Projektausschreibungen und Veranstaltungen
  • Info-Veranstaltungen

Unsere Expertise und vielfältigen Angebote stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um gemeinsam zukunftsweisende Projekte zu realisieren und den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Ihre Ansprechpartner in den IAF-Geschäftsstellen  
 

IAF-Strukturen

Das Institut für Angewandte Forschung (IAF) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschule

Das Intitut für Angewandte Forschung ist eine Organisationseinheit mit eigener Satzung. Es wurde ursprünglich 1995 gegründet und besteht heute aus dem Vorstand, den Mitgliedern, dem Forschungsrat und der IAF-Geschäftsstelle.

Das IAF bildet ein Forum für die fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft. Es fördert die enge Zusammenarbeit der Hochschule mit der regionalen Wirtschaft, vermittelt die Kompetenzen aus den Forschungsschwerpunkten, berät die Forscher zu aktuellen Fragestellungen der Forschungsförderung und trägt zu Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Forschungsleistung nach innen und außen bei.

Gute wissenschaftliche Praxis als Grundlage unserer Forschung

Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen verpflichtet sich, die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis konsequent zu wahren. Diese Grundprinzipien beinhalten das Arbeiten nach lege artis, die strikte Ehrlichkeit im Umgang mit Forschungsergebnissen und ein offener, kritischer Diskurs. Sie gelten gleichermaßen für alle wissenschaftlich Tätigen und Studierenden und stellen sicher, dass Forschungsergebnisse nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Richtlinien und Ansprechpersonen

Unsere Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis definiert diese Grundsätze und verpflichtet alle Mitglieder der Hochschule zur Einhaltung. Die Richtlinien basieren auf dem Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) von 2019 und stellen sicher, dass Ergebnisse ordnungsgemäß dokumentiert und Quellen korrekt zitiert werden.

Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Für den Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens existiert eine separate Verfahrensordnung, die klare Regelungen zu den Verfahrensschritten enthält. 

Verfahrensordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

In Fällen von vermutetem Fehlverhalten oder bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis steht Ihnen die Ombudsperson als unabhängige und vertrauliche Ansprechperson zur Seite.

 

Ansprechpersonen

1.Ombudsperson: Prof. Dr. Joachim Gerlach 

2. Stellvertreter: Prof. Dr. Clemens Möller  

 

Geschäftsführender Leiter IAF
Prof. Dr. Dieter Stoll
stoll@hs-albsig.de

Prorektor für Forschung
Stellvertretender Leiter IAF
Prof. Dr. Matthias Premer
premer@hs-albsig.de

IAF-Geschäftsstellenleiterin (beratendes Mitglied)
Forschungskoordinatorin
 

Alle Mitglieder der Hochschule Albstadt-Sigmaringen haben die Möglichkeit, einem Fachinstitut des IAF beizutreten. Die genauen Aufnahmemodalitäten werden in der jeweiligen Fachinstitutsordnung festgelegt. Auch externe Personen mit einem engen Bezug zu den Forschungsgebieten eines Fachinstituts können Mitglied werden. In solchen Fällen stellt die Leitung des Fachinstituts einen Aufnahmeantrag beim Vorstand des IAF, der über die Mitgliedschaft entscheidet. Bei Ablehnung besteht ein Widerspruchsrecht, wobei der Forschungsrat die finale Entscheidung trifft.

Mit der Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitglieder zur Einhaltung der IAF-Satzung sowie der Fachinstitutsordnung und unterstützen die Verfolgung der Ziele und Aufgaben des jeweiligen Fachinstituts. Mehrfachmitgliedschaften in verschiedenen Fachinstituten sind möglich. Zudem sind die Mitglieder dazu angehalten, das IAF und andere relevante Stellen der Hochschule über ihre Projekte und Aktivitäten im Fachinstitut zu informieren.

Der Austritt aus einem Fachinstitut ist jederzeit auf eigenen Antrag möglich, jedoch müssen laufende Projekte vor dem Ausscheiden vollständig und einvernehmlich abgeschlossen werden. Ein möglicher Ausschluss von Mitgliedern wird in der jeweiligen Fachinstitutsordnung geregelt, wobei auch hier die laufenden Projekte berücksichtigt werden.

Die Geschäftsstelle des IAF wird von einem hauptamtlichen Leiter geführt, der die Verantwortung für die weiteren Mitarbeiter der Geschäftsstelle trägt. Gemeinsam mit dem geschäftsführenden Leiter des IAF übernimmt die Geschäftsstelle zentrale Aufgaben zur Unterstützung der Forschungsaktivitäten an der Hochschule.

Als Dienstleister für das IAF bietet die Geschäftsstelle umfassende Unterstützung in den Bereichen Forschungsberatung, Antragstellung und Drittmittelakquise. Sie hilft bei der Auswahl geeigneter Forschungsprogramme und koordiniert interdisziplinäre Projekte. Zudem übernimmt die Geschäftsstelle Aufgaben in der Abwicklung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und unterstützt die Fachinstitute des IAF in administrativen und organisatorischen Belangen.

Die Geschäftsstelle arbeitet eng mit allen Mitgliedern und Gremien der Hochschule zusammen und trägt so zur erfolgreichen Umsetzung von Forschungsprojekten und zur Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit bei.

Beratungstermine sind zu den Geschäftszeiten und nach Vereinbarung möglich. Wenden Sie sich an Ihre IAF-Ansprechpartner.

Der Forschungsrat der Hochschule Albstadt-Sigmaringen setzt sich aus den Leitern der Fachinstitute sowie weiteren gewählten Mitgliedern zusammen und wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung des IAF und dem Senat gewählt. Er dient als zentrales Gremium für die Beratung und Entscheidungsfindung in allen Fragen rund um Forschung und Entwicklung.

Zu seinen Hauptaufgaben gehört es, die Hochschulleitung, die Fachinstitute sowie andere relevante Bereiche in Forschungsangelegenheiten zu beraten und Entscheidungen zu treffen, die nicht von anderen Organen geregelt sind. Der Forschungsrat pflegt dabei eine enge Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung, dem IAF-Vorstand und den Fakultäten. Zudem ist er verantwortlich für die Entgegennahme von Geschäftsberichten, Stellungnahmen zu Anträgen und Vorschlägen, sowie die Entscheidung über Einsprüche bei abgelehnten Mitgliedsanträgen.

Durch seine Arbeit leistet der Forschungsrat einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Forschungsaktivitäten an der Hochschule und unterstützt die strategische Entwicklung in diesem Bereich.

Die Struktur des IAF besteht nach der Satzung aus einem Vorstand mit Geschäftsstellen, den Mitgliedern und einem Forschungsrat.

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Das Forschungsprofil in drei Schwerpunkten
DITI | Digitalisierung - IT Security - Industrie 4.0
GEB | Gesundheit - Ernährung - Biomedizin
NESP | Nachhaltige Entwicklung - Smarte Materialien und Produkte

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Interne und externe Ausschreibungen zu Projektförderung, Programme von Bund, Land und privaten Institutionen

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In unseren Fachinstituten werden Schwerpunktbezogenen Forschungsprojekte abgewickelt.