Allergen-Nachweis als § 64 LFGB Untersuchungsverfahren anerkannt
Im Rahmen des kooperativen Forschungsprojektes „quALLE“ unter der Leitung von Prof. Dr. Jörg Bergemann und Prof. Dr. Dieter Stoll konnte an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen eine hochsensitive Methode zum Nachweis von Erdnuss in Lebensmitteln etabliert werden (Ladenburger et al., 2018 ). Die Realtime-PCR basierte Methode ist um mindestens Faktor 10 sensitiver als bisher publizierte Nachweissysteme und ermöglicht erstmals Erdnussmengen in den für Allergiker relevanten Konzentrationen zu detektieren. Auf Grund dieses Alleinstellungsmerkmals wurde das Verfahren unter der Regie von Hans-Ulrich Waiblinger vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt CVUA Freiburg im Rahmen eines bundesweiten Ringversuchs mit insgesamt 14 Teilnehmern auf Ihre Zuverlässigkeit geprüft. Am 16. Januar 2019 wurde die Methode von der Arbeitsgruppe „Lebensmittel-Allergene“ des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Durchführung des § 64 LFGB einstimmig als Untersuchungsverfahren anerkannt und in die amtliche Sammlung aufgenommen.