International Office

Join us for international mobility (outgoing or incoming)

Welcome!

Here you will find information on

- going abroad for a study semester, an internship semester, short term courses or for your thesis (students from Germany)
- joining us from abroad for a study semester (students from partner universities)
- joining us from abroad for a degree at our university (degree-seeking international students)

Sie interessieren sich für ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule oder für ein Praxissemester im Ausland? Dann loggen Sie sich in unser    INTRANET      ein
(mit Mozilla/Safari/Google Chrome: Benutzername und Passwort wie beim Hochschulaccount,
mit Internet Explorer: ad-fhas\benutzername und Passwort wie beim Hochschulaccount).

Dort finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen.

Interessante Berichte rund ums Studiensemester, Praxissemester und Sommerschulen weltweit finden Sie unter http://www.studieren-weltweit.de  .

Our website for exchange students moved to a different place. Please see here.

Renting contracts in our student houses are always for 6 months: 1.3. - 31.8. for the spring semester, 1.9.- 28/29.2. for the winter semester. Moving in and out of the student houses is only possible Monday - Friday between 8 a.m. and 4 p.m. on appointment, not during weekends or public/religious holidays.


In Albstadt there are two possibilities for housing in our student houses:

Poststraße 22/1-2: This building is 2 minutes away from campus. We offer a) apartments with small kitchen and own bathroom (307 Euros / months, 328 Euro / month for the big apartment in Poststr. 22/1) as well as b) single rooms in shared appartments where 4 - 7 people share kitchen and bathrooms (274,50 Euros / month). Photographs can be found here.
High-speed internet by cable (no WLAN) is included, but you need to buy your own bedding (50 Euros).
Washing machines and dryers are in the house, usage is apprx. 1.50 Euro/usage.

See also http://en.my-stuwe.de/housing/halls-of-residence-albstadt/

In Sigmaringen there are four possibilities for housing:

Schäferweg 30: This house belongs to the student welfare service and is 2 minutes away from campus. We offer a) apartments with small kitchen and own bathroom (311 Euros / months) as well as b) single rooms in shared appartments where 5 people share kitchen and bathrooms (281 Euros / month).
High-speed internet by cable (no WLAN) is included, but you need to buy your own bedding (50 Euros). Washing machines and dryers are in the house, usage is apprx. 1.50 Euro/usage.

See also https://en.my-stuwe.de/housing/halls-of-residence-sigmaringen/

Würthweg 4/6: This house belongs to GSW Sigmaringen and is 3 minutes away from campus. They offer single rooms in shared apartments where 2 - 4 person share kitchen and bathroom (12,50 Euro / m2, rooms are betweeen 15 - 25 m2) and very few apartments (15 Euros/m2, room size aprx. 25 m2). Washing machines and dryers are available, you must buy your own bedding.

Bronnenweg 10: This house belongs to GSW Sigmaringen and is aprx. 20 minutes away from campus, but rooms are bigger and cheaper than those in Würthweg. They offer single rooms in shared apartments where 2 - 4 person share kitchen and bathroom (10,66 Euro / m2, rooms are betweeen 17 - 32 m2). Washing machines and dryers are available, you must buy your own bedding.

 

 
 
 

You are interested in studying at Albstadt-Sigmaringen University?
Here  you find the fact sheet for international students. Please keep in mind that all our degree programmes are taught in German and that you will need to speak German if you want to apply to our programmes.

If you want to continue learning German on advanced level (B2 - C1), we recommend our online language course.

Application to our programmes is online (in German only). Please refer to the application pages of our homepage.

Are you studying at a partner university and want to get a certificate in Life Science with 30 ECTS credits?

If yes, you can choose between two programs (please click on the name of the program for further information):

a) Food, Nutrition, Hygiene

b) Pharmaceutical Technology

Both programmes are offered on our Sigmaringen campus each semester.

 

International Partners

More information on this topic can be found here

ERASMUS-Generation 2021 - 2027:
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen nimmt am ERASMUS+ - Programm teil.

ERASMUS+-Code: D SIGMARI01
ECHE HS Albstadt-Sigmaringen (Generation 2021 - 2027), European Policy Statement HS AlbSig (Generation 2021 - 2027)

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.

Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm

  • unterstützt außerdem die europäischen Säule sozialer Rechte,
  • setzt die EU-Jugendstrategie 2019–2027 um und
  • fördert die europäische Dimension des Sports.

 
Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Studierende können im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen).
 
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen werden in den Programmländern (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden im Hochschulbereich folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).

Hinweis Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
 
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, bis spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Tool (sobald vorhanden) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, tritt ein 3stufiges Mahnverfahren in Kraft. Fehlen dann weiterhin die Unterlagen, muss die ERASMUS+-Fördersumme teilweise oder komplett zurückgezahlt werden, siehe dazu die entsprechenden Hinweise in den Feldern "Unterlagen und Finanzen".

  Hinweis zum Datenschutz


Haftungsklausel
 
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
 
Verweis auf DAAD
 
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
 
Vorteile eines Studiums im Ausland

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

 
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus- Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)

 

Alle Studierenden, die einen Platz an einer ERASMUS+ - Partnerhochschule haben, haben Anspruch auf ERASMUS+ - Förderung. Es liegt in der Entscheidung der Hochschule, ob der komplette Aufenthalt gefördert wird oder ob die Förderzeit mit Zero - Grant - Zeiträumen kombiniert wird. Die Entscheidung bezüglich der Verteilung der Geförderten auf verschiedene Projektjahre liegt ebenfalls bei der Hochschule und wird auf dieser Seite kommuniziert.
Wenn sich mehr Studierende bewerben, als Plätze verfügbar sind, entscheidet die Durchschnittsnote, die Semesterstufe und die Anzahl an nicht-bestandenen Prüfungen über Ihren Platz auf der Rankingliste. Sie kann im IO Standort Albstadt eingesehen werden. Die Entscheidung über die Rankingliste trifft der jeweilige Studiengang.

Um ERASMUS+ - Gelder beantragen zu können, reichen Sie VOR BEGINN die folgenden Unterlagen ein:

a) Online learning agreement OLA (www.learning-agreement.eu). Ausfüllhinweise zum OLA finden Sie hier.
Zum Learning Agreement gehört auch die Erasmus+ Student Charter, die Sie sich hier herunterladen. Sie verbleibt bei Ihren Papieren.

b) SMS Grant Agreement (kommt per Mail von Frau Dr. Bast)

c) Krankenversicherungsnachweis: EHIC (blaue Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte) bzw. TA-E 11 für die Türkei, bei privat versicherten Studierenden ein Nachweis, dass Ihre KV im Ausland gültig ist. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der EHIC/TA-E 11 nur um die Grundversorgung handelt und medizinische Rückflüge etc. nicht gedeckt werden. Daher kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.

d) Scan der vorläufigen Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland (querformatiges Dokument)

e) Scan der Immatrikulationsbescheinigung des Semesters, in dem Sie im Auslandssemester sind.

Direkt nach Ankunft an der Partnerhochschule:

Sobald Sie an der Partnerhochschule angekommen sind, lassen Sie sich den Beginn mit diesem Dokument    bestätigen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie 80 % der kompletten ERASMUS-Summe ausgezahlt.

WICHTIG: Sollte es vor, während oder nach dem Auslandsaufenthalt im Rahmen von ERASMUS+ zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte unverzüglich per Mail an Ihre ERASMUS+ -Koordinatorin, Frau Dr. Bast (bast(at)hs-albsig.de).

Finanzen Projekt 2023:

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
• Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
• Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
• Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Blended Intensive programmes (BIP):

Wenn Sie an einem BIP teilnehmen, können Sie folgende Summen beantragen:
a) Aufenthalt: Tag 1 - 14: 70 Euro/Tag, Tag 15 - 30: 50 Euro / Tag
b) Zuschuss zu den Reisekosten von 50,- Euro, falls Sie nachhaltig reisen. Bei nachhaltigen Reisen kommen noch zwei bezahlte Reisetage dazu.

Benachteiligte Studierende:
Wenn Sie als Eltern mit Kind an einer Partnerhochschule gehen, eine Behinderung mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 20 % oder eine chronische Krankheit haben, Erstakademikerin sind oder seit mindestens 6 Monaten nebenberuflich erwerbstätig sind und zwischen 450 - 850 Euro verdienen, beantragen Sie bitte ein Top-Up für Ihren Aufenthalt.

Rückforderung:
Wenn Sie die Abschlussdokumente nicht fristgerecht einreichen, werden Sie zunächst daran erinnert, dann zweimal gemahnt.
Wenn Berichte auch nach der zweiten Mahnung noch fehlen, verzichten Sie auf die 2. Rate.
Wenn die Endbestätigung nach der zweiten Mahnung noch fehlt, fordert die HS das komplette bisher gezahlte Geld zurück.

Nach Beginn des Semesters an der Partnerhochschule haben Sie 4 Wochen Zeit, um Vorlesungen zu ändern (neue Vorlesungen hinzufügen, ursprünglich geplante Vorlesungen absagen etc.).

Denken Sie daran, unbedingt Ihre/n Auslandsbeauftragten bzw. die Fachdozenten anzuschreiben und die neuen Vorlesungen genehmigen zu lassen! Ohne Genehmigung sind keine Änderungen möglich.

Sie kommunizieren diese Änderungen offiziell über die "Changes to the Learning Agreement " im OLA. Achten Sie darauf, auch die Genehmigungen per Mail ans International Office weiterzuleiten.

Zum Ende bez. nach der Mobilität fallen noch die restlichen ERASMUS-Unterlagen an, damit die 2. Rate ausgezahlt werden kann. Dabei handelt es sich um

a) Bericht über das Auslandssemester zur Veröffentlichung im Intranet (als PDF an Frau Dr. Bast), 3 - 4 Seiten, alternativ können Sie auch ein Video drehen, Hinweise siehe hier.

b) Online-Fragebogen, den Link erhalten Sie automatisch aus dem ERASMUS Beneficiary Tool

c) Nachweis über das Ende des Auslandssemesters (ACHTUNG: Das Enddatum muss identisch zum Unterschriftsdatum sein!) mit folgendem Dokument.

d) Wenn Sie Ihr Zeugnis für das Auslandssemester bekommen, schicken Sie den Scan davon an Frau Dr. Bast.


Anrechnung der Noten aus dem Ausland:

!! Alle Fächer, die Sie als freiwillige Fächer und nicht als Pflichtfächer belegt haben, werden als unbenotetes "Mobilitätsfenster (Name des Landes)" mit ECTS anerkannt und müssen auf dem Antrag auf Anerkennung aufgeführt sein. Dies gilt besonders für Masterstudierende, deren Auslandssemester ein Zusatzsemester ist.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

1. Transcript of Records (Zeugnis) der Partnerhochschule (eine Kopie, nur bei BWL muss zusätzlich das Original vorgezeigt, aber nicht abgegeben werden)
2. vorläufige Anerkennung von Studienleistungen (das querformatige Dokument, das vor Abreise unterschrieben wurde) sowie ggfs. die Mails zur Bestätigung von Änderungen des ursprünglichen Dokuments
3. Antrag auf Anerkennung (unbedingt am Computer ausfüllen, nicht per Hand!)

Alle Unterlagen schicken Sie gesammelt an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengangs. Nach Bearbeitung werden die Noten im Prüfungsamt verbucht.

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Vorteile eines Erasmus+-Praktikums im Ausland
• EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
• Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
• Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
• Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
• reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
• Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus+ Universitätscharta (ECHE), ausländische Firmen benötigen keine ECHE.
• nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Auswahlkriterien
Sie sind an der Hochschule immatrikuliert und haben eine Zusage für ein (freiwilliges oder verpflichtende) Auslandspraktikum von mindestens 61 Tagen? Dann beantragen Sie bitte Gelder für den Aufenthalt.

Wichtige Hinweise  für ein Praktikum in Großbritannien

Wenn Sie ein Praxissemester oder eine Thesisstelle in einem ERASMUS+ - Programmland außerhalb Deutschlands gefunden haben, melden Sie sich ausreichend VOR (!) Beginn des Starts in der Firma bei Frau Dr. Bast (bast (at)hs-albsig.de). Gefördert werden alle Studierenden, die einen Vertrag mit einer Firma im Förderraum nachweisen können und sämtliche Unterlagen vor Beginn des Praxissemesters vollständig ausgefüllt eingereicht haben. Freiwillige Praxissemester an einem Unternehmen werden ebenfalls gefördert, vorausgesetzt, sie erfüllen die Mindestdauer von 2 vollständigen Monaten und Sie haben noch keine 12 Monate ERASMUS-Förderung erhalten.

Wichtige Hinweise  für ein Praktikum in Großbritannien

​Um ERASMUS+ - Gelder beantragen zu können, reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

a) Learning Agreement + Online-Sprachtest

SMP Learning Agreement 2023
Infos zum Erstellen der Learning Agreements
Das Learning Agreement können Sie problemlos per Mail zu Ihrem Betreuer schicken, für die Unterschriften ausdrucken (falls Sie die Unterschrift nicht als Bild einfügen), neu scannen und dann per Mail wieder bei mir einreichen.
Zum Learning Agreement gehört auch die Erasmus+ Student Charter, die Sie sich hier herunterladen. Sie verbleibt bei Ihren Papieren.

b) Grant agreement
Das Grant agreement rufen Sie bitte bei Frau Dr. Bast ab. Es muss im Original auf Papier (!) eingereicht werden.

c) Versicherungsnachweise (alles elektronisch als Scan):
1. Krankenversicherungsnachweis:EHIC (blaue Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte, bei privat versicherten Studierenden ein Nachweis, dass Ihre KV im Ausland gültig ist).
2. Nachweis über eine Unfallversicherung
3. Nachweis über ein Haftpflichtversicherung
Wenn Ihre Firma die Versicherung für Sie beantragt, muss dies im Learning Agreement deutlich markiert sein.
Achten Sie bitte darauf, dass es sich bei der EHIC nur um die Grundabsicherung handelt und keine medizinischen Rücktransporte etc. gezahlt werden. Ggfs. kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.

d) Scan des Ausbildungsvertrags

e) gültige Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, in dem das Praktikum stattfindet als Scan

Sobald Sie im Unternehmen angefangen haben, reichen Sie die Bestätigung unter f) ein, um Ihren tatsächlichen Beginn zu dokumentieren und das Geld abzurufen.

f) Bestätigung über den Beginn und Ende des Praxissemesters
ERASMUS Anfang und Ende SMP 2023

WICHTIG: Sollte es vor, während oder nach dem Auslandsaufenthalt im Rahmen von ERASMUS+ zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte unverzüglich per Mail an Ihre ERASMUS+ -Koordinatorin, Frau Dr. Bast (bast(at)hs-albsig.de).

Finanzen:
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Finanzen Projekt 2023:
• Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
• Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
• Gruppe 3 (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Benachteiligte Studierende:
Wenn Sie als Eltern mit Kind ins Unternehmen gehen, eine Behinderung mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 20 % oder eine chronische Krankheit haben, Erstakademiker:in sind oder seit mindestens 6 Monaten nebenberuflich erwerbstätig sind und zwischen 450 - 850 Euro verdienen, beantragen Sie bitte ein Top-Up für Ihren Aufenthalt.

Rückforderung:
Wenn Sie die Abschlussdokumente nicht fristgerecht einreichen, werden Sie zunächst daran erinnert, dann zweimal gemahnt.
Wenn Berichte auch nach der zweiten Mahnung noch fehlen, verzichten Sie auf die 2. Rate.
Wenn die Endbestätigung nach der zweiten Mahnung noch fehlt, fordere ich das komplette bisher gezahlte Geld zurück.

Sollte es Änderungen des Arbeitsinhalts oder des Betreuers geben, informieren Sie bitte das International Office, indem Sie das Dokument "during mobility" einreichen.

Nur wenn die Firma kein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt, nutzen Sie den Teil "after mobility" als Zeugnis.

Auszahlung der 2. Rate:

Die 2. Rate des ERASMUS-Geldes zahlen wir nach Vorliegen der folgenden Unterlagen:

  1. Nachweis über Ende der Anwesenheitspflicht im Unternehmen, dieses Dokument lassen Sie am letzten oder vorletzten Arbeitstag unterschreiben und reichen es als Scan per Mail bei mir ein.
  2. Online-Fragebogen (der Link wird Ihnen automatisch geschickt)
  3. Bericht fürs Intranet (3 – 5 Seiten darüber, wie Sie die Firma gefunden haben, was Sie arbeiten (ganz grob! Schreiben Sie keine Interna zur Firma auf, damit Sie keine Verschwiegenheitsklauseln verletzen!), wie der Umgang in der Firma ist, wie haben Sie die Unterkunft gefunden, was haben Sie in der Freizeit gemacht, würden Sie die Firma weiterempfehlen oder nicht) als PDF per Mail,
  4. Arbeitszeugnis des Unternehmens, alternativ auch „After the mobility“, siehe oben

Sie haben nach Ende des Aufenthalts 4 Wochen Zeit, um die Unterlagen einzureichen, bevor Sie gemahnt werden.

Nach der 2. erfolglosen Mahnung fordere ich das Geld vollständig zurück.

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden / Woche umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
 
Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

 
Das Programm bietet folgende Leistungen:
Erstattung von Fahrtkosten
Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

 

Vorgehen bei einer ERASMUS-Mobilität (STA):

  1. Klären Sie mit Ihrem Vorgesetzten, ob eine ERASMUS-Mobilität für Sie generell infrage kommt. Wenn ja, entscheiden Sie sich für eine der folgenden Möglichkeiten:
    a) Work Shadowing an einer Partnerhochschule
    b) Work Shadowing an einem Unternehmen im ERASMUS-Raum (außerhalb Deutschlands)
    c) Teilnahme an einer International Staff Week an einer Hochschule im ERASMUS-Raum
    d) Teilnahme an einem Sprachkurs in Dublin oder Malta (Sprachschulen werden vom International Office vorgegeben)
    e) Lehrtätigkeit an einer Partnerhochschule
  2. Kontaktieren Sie Frau Dr. Bast (International Office) zur Verfügbarkeit von ERASMUS-Mitteln. Nur wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, ist ein Antrag möglich. Ein genehmigter Dienstreiseantrag führt nicht automatisch zu einem Rechtsanspruch auf ERASMUS-Gelder.
  3. Stellen Sie einen Dienstreiseantrag für die Mobilität zusammen mit dem Beiblatt für ERASMUS-Dienstreisen.
  4. Wenn der Dienstreiseantrag von allen Beteiligten inklusive der Rektorin genehmigt wurde, reichen Sie einen Scan bei Frau Dr. Bast ein, um den ERASMUS-Prozess anzustoßen.
  5. Sie erhalten ein Mobility Agreement und ein Grant Agreement. Wenn beides ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben vorliegt, wird der Vorschuss angewiesen. Jetzt können Sie den Flug, die Unterkunft und ggfs. den Sprachkurs buchen.
    WICHTIG: Flug und Unterkunft können NICHT (!) über das für die Hochschule zuständige Reisebüro auf Rechnung gebucht werden, sondern müssen privat gebucht werden.
  6. Führen Sie die Mobilität durch. Am Ende lassen Sie den ERASMUS-Nachweis unterschreiben. Dieser muss zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Dienstreisegenehmigung (beides im Original) bei Frau Dr. Bast eingereicht werden.
  7.  Aus dem EU-Portal heraus bekommen Sie einen Link für den Fragebogen zur Mobilität. Innerhalb von max. 4 Wochen nach Beendigung der Mobilität muss dieser eingereicht sein. Sollte der Fragebogen nicht innerhalb der Frist eingereicht werden, fordert das IO mit Verweis auf Vertragsbruch das Geld zurück.
  8. Wenn der ERASMUS-Nachweis, der ausgefüllte Fragebogen und der unterschriebene Dienstreiseantrag zur Abrechnung eingereicht wurden, erhalten Sie die 2. Rate des ERASMUS-Geldes.

Fragen? Kontaktieren Sie Frau Dr. Conny Bast (bast(at)hs-albsig.de).

www.eu.daad.de/sta 

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung


Das Programm bietet folgende Leistungen:

Erstattung von Fahrtkosten
Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Vorgehen bei einer ERASMUS-Mobilität (STT):

  1. Klären Sie mit Ihrem Vorgesetzten, ob eine ERASMUS-Mobilität für Sie generell infrage kommt. Wenn ja, entscheiden Sie sich für eine der folgenden Möglichkeiten:
    a) Work Shadowing an einer Partnerhochschule
    b) Work Shadowing an einem Unternehmen im ERASMUS-Raum (außerhalb Deutschlands)
    c) Teilnahme an einer International Staff Week an einer Hochschule im ERASMUS-Raum
    d) Teilnahme an einem Sprachkurs in Dublin oder Malta (Sprachschulen werden vom International Office vorgegeben)
  2. Kontaktieren Sie Frau Dr. Bast (International Office) zur Verfügbarkeit von ERASMUS-Mitteln. Nur wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, ist ein Antrag möglich. Ein genehmigter Dienstreiseantrag führt nicht automatisch zu einem Rechtsanspruch auf ERASMUS-Gelder.
  3. Stellen Sie einen Dienstreiseantrag für die Mobilität zusammen mit dem Beiblatt für ERASMUS-Dienstreisen.
  4. Wenn der Dienstreiseantrag von allen Beteiligten inklusive der Rektorin genehmigt wurde, reichen Sie einen Scan bei Frau Dr. Bast ein, um den ERASMUS-Prozess anzustoßen.
  5. Sie erhalten ein Mobility Agreement und ein Grant Agreement. Wenn beides ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben vorliegt, wird der Vorschuss angewiesen. Jetzt können Sie den Flug, die Unterkunft und ggfs. den Sprachkurs buchen.
    WICHTIG: Flug und Unterkunft können NICHT (!) über das für die Hochschule zuständige Reisebüro auf Rechnung gebucht werden, sondern müssen privat gebucht werden.
  6. Führen Sie die Mobilität durch. Am Ende lassen Sie den ERASMUS-Nachweis unterschreiben. Dieser muss zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Dienstreisegenehmigung (beides im Original) bei Frau Dr. Bast eingereicht werden.
  7.  Aus dem EU-Portal heraus bekommen Sie einen Link für den Fragebogen zur Mobilität. Innerhalb von max. 4 Wochen nach Beendigung der Mobilität muss dieser eingereicht sein. Sollte der Fragebogen nicht innerhalb der Frist eingereicht werden, fordert das IO mit Verweis auf Vertragsbruch das Geld zurück.
  8. Wenn der ERASMUS-Nachweis, der ausgefüllte Fragebogen und der unterschriebene Dienstreiseantrag zur Abrechnung eingereicht wurden, erhalten Sie die 2. Rate des ERASMUS-Geldes.

Fragen? Kontaktieren Sie Frau Dr. Conny Bast (bast(at)hs-albsig.de).


Eine gute Zusammenstellung von Angeboten zu strukturierten "International Weeks" finden Sie unter http://staffmobility.eu/staff-week-search
www.eu.daad.de/stt