Studienalltag an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen

Wichtige Informationen zum Studienalltag stehen in der Semesterbroschüre der Hochschule. Diese finden Sie unter "Wichtiges im Studienalltag". Sie finden darin u. a. Erläuterungen zur Organisation der Hochschule und des Studiums, Hinweise zu Studium und Finanzen, Informationen zu Ausschüssen, Vereinen, Fachschaften und Studentischen Gruppen sowie Anfahrts- und Lagepläne der Hochschule.

Bei allen Fragen rund um Ihren Studienalltag steht Ihnen die Studentische Abteilung an beiden Hochschulstandorten zur Verfügung.

Die Studentische Abteilung befindet sich an beiden Standorten auf dem Campus und ist deshalb für Sie gut zu erreichen. Wir stehen Ihnen u.a. in Fragen rund um diese Gebiete zur Seite:

  • Bewerbung
  • Zulassungsverfahren
  • Immatrikulation
  • Rückmeldung
  • Prüfungsfragen
  • Beurlaubung
  • Exmatrikulation
  • Semesterbeitrag oder
  • Studierendenausweis

Fragen zum Studieninhalt oder Stundenplan stellen Sie bitte in den Sekretariaten der Fakultät bzw. des Studiengangs.

FAQ im Studium

Dafür gibt es mehrere Anlaufstellen.

Verlorene Gegenstände könnten zum einen im Studiengangssekretariat (z.B. Ihr Studiengang)  abgegeben worden sein.

Auch im Studierendensekretariat werden Fundstücke gern abgegeben (Albstadt: Gebäude 204 (Villa Weiß), Raum 10; Sigmaringen: Gebäude 109, Raum 940).

Das offilzielle Fundbüro ist an beiden Standorten in der Post- und Telefonzentrale.
Albstadt: Poststraße 6, Gebäude 205 (Haux Nord | Infopoint)
Sigmaringen: Anton-Günther-Str. 51, Gebäude 101

Sollte Ihr Name auf den Fundstücken erkennbar sein, schicken wir evtl. auch eine E-Mail. Checken Sie Ihren Posteingang.

Einen neuen Ausweis erhalten Sie im Studierendensekretariat Ihres Standortes (Albstadt: Gebäude 204 (Villa Weiß), Raum 103; Sigmaringen: Gebäude 109, Raum 940).

Die Neuausstellung kostet 11,- €.

Schade! Wir verlieren Sie ungern!

Aber wenn es denn sein muss, schicken Sie uns bitte den "Antrag auf Exmatrikulation" von unserer Formularseite. Am Besten holen Sie die Unterschriften (unterer Formular-Abschnitt), die für Ihren Studiegang nötig sind, selbst ein. Sollten Sie nicht mehr vor Ort sein, können die Mitarbeiterinnen im Studierendensekretariat dies unter Umständen für Sie erledigen. In dem Fall nehmen Sie bitte Kontakt auf.

WICHTIG! Nur, wenn Sie uns den Antrag schicken, bekommen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese Bescheiniung brauchen Sie zwingend für Ihre Rentenversicherung. Wenn Sie die Exma-Bescheinigung nicht anfordern oder verlegen, könnte es schwierig werden, sie in 20/30 Jahren zu besorgen! Also gut aufheben! Sie gehört zu Ihren wichtigen Unterlagen!

Auch, wenn Sie ein anderes Studium an einer anderen HS oder UNI anstreben, brauchen Sie die Exma-Bescheinigung.

Mit den Multifunktionsgeräten der Hochschule können Sie kopieren, scannen und hochschulweit drucken. Ausführliche Infos zum drucken in die "Follow-me-Queue", drucken vom Stick, scannen, usw. erhalten Sie auf den Seiten vom Informationszentrum.

Bei Fragen zu den Geräten wenden Sie sich bitte an Herrn Wolpert wolpert(at)hs-albsig.de

Manchmal dürfen die Inhalte Ihrer Arbeit nicht an die Öffentllichkeit gelangen (z.B. Firmengeheimnis). Die Inhalte sollen nicht offen für Jedermann verfügbar sein.

 

Wenn das für Sie zutrifft, finden Sie hier eine Word-Vorlage oder das entsprechende PDF.

Studierende sind während Lehrveranstaltungen sowie auf dem Weg von und zur Hochschule über die gesetzliche Unfallversicherung versichert (Körperschäden, keine Sachschäden!).

Wann Sie als Studierende/r sonst noch gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht, sehen Sie hier.

... und wenn etwas passiert?

Wenn Sie einen Unfall haben, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die Leitung der Hochschule. Von dort wird der Unfall der Unfallkasse gemeldet. Teilen Sie bitte auch dem behandelnden Arzt - auch Zahnärzten! - mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt.

Hausratversicherung: Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden, die in einem Wohnheim des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim wohnen, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Entschädigung im Schadenfall ist auf 3.000 Euro je Studierender*m und Zimmer begrenzt.

Unfallversicherung: Das Studierendenwerk unterhält für alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der ihm angeschlossenen Hochschulen eine Unfallversicherung. Versicherungsschutz besteht für die Studierenden bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Studium und der Hochschule eintreten, soweit die gesetzliche Unfallversicherung hierfür keinen Versicherungsschutz gewährt (zum Beispiel im privaten Freizeitbereich).

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden der angeschlossenen Hochschulen eine Garderoben- und Fahrradversicherung abgeschlossen. Versichert sind dabei Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel und Fahrräder der Studierenden. Nähere Informationen dazu sehen Sie hier.

Hausratversicherung: Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden, die in einem Wohnheim des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim wohnen, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Entschädigung im Schadenfall ist auf 3.000 Euro je Studierender*m und Zimmer begrenzt.

Unfallversicherung: Das Studierendenwerk unterhält für alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der ihm angeschlossenen Hochschulen eine Unfallversicherung. Versicherungsschutz besteht für die Studierenden bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Studium und der Hochschule eintreten, soweit die gesetzliche Unfallversicherung hierfür keinen Versicherungsschutz gewährt (zum Beispiel im privaten Freizeitbereich).