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Promovieren an der Hochschule Albstadt Sigmaringen - Wie geht das?

In Baden-Württemberg eröffnet sich eine neue Ära für Absolventen wie dich: Durch den Promotionsverband haben wir die Möglichkeit, Promotionen unabhängig von Universitäten durchzuführen. Das war bislang nur durch die kooperative Betreuung von Professor: innen beider Institutionen möglich. Hier erfährst du mehr über diese spannende Möglichkeit, welche Unterstützung es dafür gibt  und wie du dabei vorgehst.

 

 

Hier ist Ihr Weg zur Promotion an unserer Hochschule

Der erste Schritt auf dem Weg zur Promotion ist die Suche nach einer Betreuerin oder einem Betreuer. Nehmen Sie hierfür Kontakt zu Professorinnen oder Professoren in Ihrem Interessengebiet auf. Sobald die Betreuung gesichert ist, können Sie die Betreuungsvereinbarung abschließen. Weitere Informationen. -  siehe hier

Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer für HAW-Promotionen finden Sie in der rechten Sidebar.

Falls Sie noch keine Betreuerin oder keinen Betreuer gefunden haben, bitten wir Sie, eine einseitige Absichtserklärung (unter Nennung des Vorhabens und des Themas) an promotion@hs-albsig.de zu senden.

Nachdem Sie die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie sich als Doktorandin oder Doktorand registrieren. Füllen Sie den Antrag auf Annahme aus und senden Sie diesen zusammen mit der Betreuungsvereinbarung (Schritt 1) sowie allen erforderlichen Anlagen postalisch und digital an den Promotionsverband Baden-Württemberg.

 

Bitte beachten Sie dabei auch die Informationen auf der Seite des Promotionsverbandes[Link zur Seite].

Sobald der Promotionsausschuss Ihren Antrag genehmigt hat, erhalten Sie einen Annahmebescheid. Diesen benötigen Sie für die Immatrikulation an der Hochschule Ihrer Erstbetreuung. Der Immatrikulationsprozess befindet sich aktuell noch im Aufbau an unserer Hochschule. Keine Sorge: Melden Sie sich einfach mit Ihrem Annahmebescheid beim IAF, und wir werden uns darum kümmern, die Immatrikulation für Sie in die Wege zu leiten.

Falls Sie hauptberuflich an der Hochschule Ihrer Erstbetreuung tätig sind (mit einem Vertrag über mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit), können Sie sich übrigens von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.