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Promovierende

Du willst deine akademische Laufbahn mit einem Doktortitel krönen?
Dann bist du hier genau richtig!

In Baden-Württemberg eröffnet sich eine neue Ära für Absolventen wie dich: Durch den Promotionsverband haben wir die Möglichkeit, Promotionen unabhängig von Universitäten durchzuführen. Das war bislang nur durch die kooperative Betreuung von Professor: innen beider Institutionen möglich. Hier erfährst du mehr über diese spannende Möglichkeit, welche Unterstützung es dafür gibt  und wie du dabei vorgehst.

 

 

Hier ist dein Weg zur Promotion an unserer Hochschule

Der erste Schritt ist, einen Betreuerin für deine Promotion zu finden. Am besten nimmst du Kontakt mit Professorinnen in deinem Interessengebiet auf. Sobald die Betreuung feststeht, schließt du die Betreuungsvereinbarung ab. - Link siehe hier

Erstbetreuer für HAW Promotionen findet ihr in der rechten Sidebar.

Solltet ihr noch keinen Betreuer haben, bitten wir euch eine einseitige Absichtserklärung (unter Nennung des Vorhabens und des Themas) an  iaf@hs-albsig.de zu senden

Nachdem du die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen hast, kannst du dich als Doktorand*in registrieren. Fülle den Antrag auf Annahme aus und sende diesen zusammen mit der Betreuungsvereinbarung (Schritt 1) und allen erforderlichen Anlagen postalisch und digital an den Promotionsverband Baden-Württemberg.

Achte darauf, auch die Informationen auf der Seite des Promotionsverbandes zu berücksichtigen [Link zur Seite].

Sobald der Promotionsausschuss deinen Antrag genehmigt, erhältst du einen Annahmebescheid. Den brauchst du für die Immatrikulation an der Hochschule deiner Erstbetreuung. Der Immatrikulationsprozess ist aktuell noch im Aufbau an unserer Hochschule. Aber keine Sorge: Melde dich einfach mit deinem Annahmebescheid im IAF, und wir kümmern uns darum, die Immatrikulation für dich in die Wege zu leiten.

Falls du hauptberuflich an der Hochschule deiner Erstbetreuung arbeitest (mit einem Vertrag über mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit), kannst du dich übrigens von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.