Was ist Transidentität?
Trans Menschen – also Menschen, deren Geschlecht nicht mit demjenigen übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde – erfahren in ihrem Alltag aber allerlei Hürden, die ihnen das schwieriger machen.
Als trans gelten Menschen, deren Geschlecht nicht mit demjenigen übereinstimmt, welches ihnen bei der Geburt zugeordnet wurde. Das betrifft zwischen 0,5 und 3 % der Bevölkerung. Darunter fallen auch Menschen, deren Geschlecht weder männlich noch weiblich ist – ungefähr ein Drittel aller transMenschen sind nicht-binär. Menschen sind cis, wenn ihr Geschlecht mit dem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht übereinstimmt.
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen steht dafür ein, ihre Mitglieder und Angehörigen vor Diskriminirung zu schützen. Es ist die gemeinsame Verantwortung aller Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, dass keinerlei Art von Diskriminierung und Mobbing stattfindet. Auch liegt es in der gemeinsamen Verantwortung diese gegebenenfalls zu unterbinden. Die Hochschule pflegt eine Willkommenskultur gegenüber allen Menschen, unabhängig der Hautfarbe, der Herkunft, der Religion, dem Alter, dem Geschlecht oder sonstigen Diversitätsmerkmalen.
Es muss gelingen, allen Trans* und Inter*Personen ein diskriminierungsfreies Studium und Hochschulleben zu ermöglichen. Dafür setzen wir uns ein. Sind Sie betroffen?
Dann wenden Sie sich gerne vertraulich an:
gleichstellung(at)hs-albsig.de
Die Entscheidung des Namens von trans*Personen
Jeder trans Mensch hat das Recht, mit seinem gewählten Namen und mit gewählten Pronomen angesprochen zu werden, unabhängig davon, ob er eine amtliche Namensänderung erwirkt hat oder nicht, und auch unabhängig von seiner Kleidung, von äusseren Merkmalen und davon, ob er eine medizinische Transition durchlaufen hat oder nicht.
Das präferierte Pronomen einer Person sollte respektiert und von allen verwendet werden, auch in Abwesenheit der betreffenden Person. Manche Leute verwenden neue Pronomen oder keine Pronomen. Auch dies ist zu respektieren.
Man sieht keiner Person ihr Geschlecht an. Deshalb ist die einzige Möglichkeit, das Geschlecht einer Person zu wissen, deren Selbstdeklaration.
Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 [1] wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. [2] Es gibt somit nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung.
Möchten trans*Studierende ihren bürgerlichen Vornamen offiziell wechseln, ist dafür ein gerichtliches Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) erforderlich. Das TSG enthält spezifische Voraussetzungen für einen amtlichen Vornamenswechsel.
Verwendung des gewählten Namens in hochschulinternen Angelegenheiten
In internen Angelegenheiten kann die Hochschule ohne rechtliche Bedenken den selbst gewählten Namen einer trans*Person anstelle des amtlichen Vornamens verwenden. Hierzu zählen alle Angelegenheiten, die innerhalb der Hochschule bleiben und keine Außenwirkung entfalten sollen, etwa die Anrede in E-Mails, die Immatrikulation oder Führung von Hochschulunterlagen.
Häufig werden im Alltag Papiere benötigt, die eine Person eindeutig ausweisen (Ämter, Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Flughafen, Verkehrskontrolle, Urlaub im Ausland, Schulen / Universitäten / Arbeitsplatz, Post, usw.).
Bei Trans*personen stimmen jedoch die Personalpapiere meist nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein, solange die Namen- und/oder Personenstandsänderung (ein langwieriger und belastender Prozess, der deswegen auch nicht von allen angegangen wird) noch nicht erreicht ist - und selbst dann stimmen die Papiere manchmal nicht überein, weil es in Deutschland bisher nur möglich ist, die Geschlechter "männlich" oder "weiblich" eintragen zu lassen. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein, das von Außenstehenden oft falsch gedeutet wird. Das führt sehr häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.
Der dgti-Ergänzungsausweis enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, sowie ein aktuelles Passfoto, so dass keine Diskrepanz zwischen den Papieren und der Person bestehen bleibt. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht die Verwendung auf Reisen ins Ausland.
Derzeit ist dieser Ergänzungsausweis die einzige standardisierte Form eines Ausweispapiers, das der besonderen Situation betroffener Menschen Rechnung trägt und dabei versucht, keine Segregation innerhalb von Trans*verordnungen vorzunehmen.
Die Erfahrungsberichte zum Ergänzungsausweis zeigen sich positiv. Es entfällt der übliche Erklärungsbedarf mit den weit verbreiteten Irritationen.
Hier finden Sie weitere Hilfe & Informationen
Die Transgender-Debatte tobt, nur die Begriffe geraten dabei oft durcheinander. Kein Wunder: Es ist schwierig, den Überblick zu behalten. Wir sagen: Schluss mit sprachlos! und haben versucht die wichtigsten Wörter zu erklären.
https://www.br.de/puls/themen/leben/transgender-begriffe-und-formulierungen-100.html
Trans-Ident e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, transident empfindende Menschen und deren Angehörigen sowie den Zusammenschluss der angeschlossenen Selbsthilfegruppenzu unterstützen und zu betreuen.
Die dgti hat sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz von Transgendern innerhalb der Gesellschaft zu fördern und deren Stigmatisierung entgegenzuwirken. Sie soll Betroffene und Interessierte beraten und betreuen, sofern dies gewünscht wird.
Wir sind Trans*leute, die an Hochschulen sind. Wir arbeiten daran, die Studien- und Arbeitsbedingungen für Trans*leute an Hochschulen zu verbessern, z.B. durch Vereinfachung von Vornamensänderungen im Hochschulsystem und Abbau von Trans*diskriminierung im Hochschulalltag. Wir möchten Wahrnehmbarkeit, Sensibilisierung und Awareness für Trans*themen schaffen.
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) ist die geschlechterpolitische Stimme im wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs. In der bukof sind alle verbunden, die Struktur und Kultur von Hochschulen in Deutschland geschlechtergerecht gestalten.
Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 [1] wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. [2] Es gibt somit nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung.
https://bukof.de/service/handlungsempfehlungen-fuer-geschlechtervielfalt-an-hochschulen/