Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm

Für Frauen auf dem Weg zur Professur an Hochschulen

Das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg unterstützt gezielt Frauen, die eine Professur anstreben, aber noch nicht die notwendige Lehrerfahrung nachweisen können. Durch diese Lehraufträge erwerben Akademikerinnen pädagogische Erfahrung und knüpfen Verbindungen zu Hochschulen. Gleichzeitig dienen die Lehraufträge bei Bewerbungen um Professuren als Nachweis für die Berufungsvoraussetzung „Pädagogische Eignung“.

Das Programm wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gefördert und durch die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg organisatorisch umgesetzt.

Das Programm finanziert Lehraufträge, die in Baden-Württemberg von Frauen übernommen werden. Antragsberechtigt sind folgende Hochschularten in Baden-Württemberg:

  • staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften
  • staatliche Kunst- und Musikhochschulen
  • Duale Hochschule Baden-Württemberg

Auf der Homepage der Lakof (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten) finden sie detailierte Informationen zum Förderprogramm Mathilde-Planck.

Das Programm wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ausgeschrieben und finanziert. Verwaltet wird es von der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der DHBW (LaKof BW).

Den Ausschreibungstext finden Sie hier.

  • ProfessorInnen an den antragsberechtigten Hochschulen in Baden-Württemberg vergeben Lehraufträge, die zu den Qualifikationen der geförderten Akademikerinnen und zum Profil der Hochschulen passen.
  • Die neue Lehrbeauftragte hat in den letzten zwei Semestern an der antragstellenden Hochschule keinen Lehrauftrag wahrgenommen.
  • Die Finanzierung der Lehraufträge ist i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden und vier Semester beschränkt.
  • Das Lehrauftragsprogramm übernimmt die Lehrauftragsvergütung.
  • Reisekosten werden nicht über das MPL-Programm finanziert, sondern – sofern an der Hochschule üblich – aus Eigenmitteln der Hochschule.
  • Die Hochschule stellt den Antrag bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW.

Voraussetzungen für die Förderung einer Lehrbeauftragten sind neben einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss

  • eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen) oder
  • mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben

In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.

Die Bewerbung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.

  • Sie vereinbaren einen Lehrauftrag mit einer antragsberechtigten Hochschule.
     
  • Sie registrieren sich in der "Datenbank Professorin (HAW/DHBW)".  Dies kostet zwar etwas Zeit, eröffnet aber auch den Zugang zu allen Funktionen der Datenbank.
  • Nach der Registrierung klicken Sie auf den Reiter "Lehrauftragsprogramm" und anschließend auf "neuen MPL-Antrag stellen". Hier müssen Sie nur noch das 1. Semester des Lehrauftrags und die antragstellende Hochschule auswählen.
  • Sie drucken das Profildatenblatt "Lehrbeauftragte" aus, unterschreiben es und senden es mit folgenden Unterlagen an die Hochschule:
    • Ihren Lebenslauf
    • relevante Zeugniskopien
  • Die Hochschule schickt Ihre Unterlagen zusammen mit dem Antrag an die Koordinierungsstelle der
    LaKof BW.
    Antragstermine sind der 1. März für das Sommersemester und der 15. September für das Wintersemester.
  • Die Genehmigung erfolgt durch die Koordinierungsstelle nach festen Regeln (Genehmigungspraxis).

Ziel des Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramms ist eine Erhöhung der Anzahl von Professorinnen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Alle Entscheidungen über Genehmigungen oder Ablehnungen von Anträgen orientieren sich an der persönlichen Qualifikation der Bewerberin (gemessen an der Erfüllung der Berufungsvoraussetzungen) sowie an den Berufungschancen und Frauenanteilen im Fachgebiet (gemessen anhand statistischer Daten). Hierzu werden Rangziffern ermittelt und mit ergänzenden Kriterien für die Teilprogramme verknüpft.