Infektionsschutz und Hygienekonzept an der Hochschule
Aktuelle Informationen
Die SARS-CoV-2-Corona-Arbeitsschutzverordnung wird zum 03.02.2023 per Ministerverordnung aufgehoben. Somit bestehen keine Sonderregelungen zu Hygienevorkehrungen mehr.
Sollten Änderungen eintreten, werden wir Sie über diese Seite weiterhin informieren.
Die Hochschule stellt Ihnen gerne auf Wunsch die noch vorhandenen FFP2-Masken und Antigen-Schnelltests zur selbständigen Testdurchführung, zur Verfügung.
Sie erhalten diese bei den Postzentralen unserer Hochschule und in den Sekretariaten der Fakultäten.