Studieren und Arbeiten mit betreuungs- und pflegebedürftigen Angehörigen
Pflegelotsen an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Pflege ist oftmals ein plötzliches und unvorhergesehenes Geschehen.
Die Dauer und Entwicklung der Pflege ist ungewiss, unberechenbar und in der Regel nicht absehbar.
Die Pflegelotsen helfen als Gesprächspartner sich rechtzeitig mit dem Ernstfall auseinanderzusetzen. Sie geben Wissen und Empathie und helfen dadurch zu sinnvollen und hilfreichen Entscheidungen. Sie sind in dieser Situation für Sie da.
Pflegelotsen sind:
- „Türöffner“ und „Wegweiser“
- geschulte Ansprechpartner und Kontaktpersonen
- Vertrauenspersonen: Erst- und Anlaufstelle
- geben Ihnen erste Informationen an die Hand
Wenn Sie betroffen sind, oder Fragen zum Thema Pflege haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Wir sind für Sie da...
Auf dieser Seite gibt es hilfreiche Informationen für Personen, die einen Angehörigen betreuen oder pflegen.
Pflegenotfall - E-Mail
Ein Angehöriger wird pflegebedürftig, eine Betreuungsperson fällt aus, Sie müssen viel organisieren und können nicht zur Arbeit kommen? Hier soll die E-Mailadresse helfen, schnell und unbürokratisch die Hochschule zu benachrichtigen. Schreiben Sie an pflegenotfall(at)hs-albsig.de, die Personalabteilung kommt auf Sie zu und leitet die Nachricht auch an Ihre Vorgesetzten weiter.
Freistellung von der Arbeit
Wenn Sie sich plötzlich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen, haben Sie 3 Möglichkeiten sich von der Arbeit freistellen zu lassen.
1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderungen
Wenn Sie ganz plötzlich einen nahen Angehörigen pflegen müssen, können Sie 10 Arbeitstage ohne Ankündigungsfrist von Ihrer Arbeit fernbleiben. In dieser Zeit können Sie ein passendes Hilfs-Angebot für die neue Pflege-Situation organisieren.
- Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, wie viele Tage Sie benötigen (max. 10 Arbeitstage)
- Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen verlangen.
- Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn. Aber Sie können für insgesamt 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungs-Geld von der Pflegeversicherung Ihres nahen Angehörigen beantragen. Die Beantragung muss umgehend erfolgen und für die Beantragung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit Ihres nahen Angehörigen notwendig. Die Höhe beträgt in der Regel 90% des tatsächlichen ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen sind zu beachten.
2. Pflegezeit
Wenn Sie Ihre nahen Angehörigen bis zu 6 Monate zu Hause pflegen, können Sie sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
- Das Datum und die Dauer Ihrer Freistellung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mindestens 10 Arbeitstage vorher sagen.
- Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat, muss er Sie für die gewünschte Zeit freistellen.
- Wenn Sie in dieser Zeit weniger oder gar nicht arbeiten, bekommen sie weniger Geld. Damit Sie trotzdem genug Geld zum Leben haben, können Sie beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen.
3. Familien-Pflegezeit
Wenn Sie Ihren nahen Angehörigen bis zu 24 Monate zu Hause pflegen, können Sie sich teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen. Sie arbeiten dann in Teilzeit bei Ihrem Arbeitgeber weiter. Mindestens 15 Stunden die Woche.
- Das Datum und die Dauer Ihrer Freistellung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mindestens 8 Wochen vorher sagen.
- Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 25 Beschäftigte hat, muss er Sie für die gewünschte Zeit freistellen.
- Da Sie in dieser Zeit weniger arbeiten, bekommen sie weniger Geld. Damit Sie trotzdem genug Geld zum Leben haben, können Sie beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen.
- Die Gesamtdauer aller Auszeiten, ohne die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, beträgt 24 Monate.
Unsere Personalabteilung bespricht mit Ihnen gerne Ihre individuelle Situation und kann Ihnen noch weitere Informationen zu den oben beschriebenen 3 Möglichkeiten geben.
Für welche Personen kann ich die Auszeit nehmen?
Die 3 Möglichkeiten der Freistellung für die Pflege gelten für nahe Angehörige.
Nahe Angehörige sind: Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie Kinder, Adoptivkinder, Pflegkinder des Ehegatten oder des Lebenspartners.
Darf mein Arbeitgeber mich während einer Freistellung kündigen?
Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht kündigen, wenn Sie ihm die gewünschte Auszeit ankündigen. Sie haben von dem Tag der Ankündigung bis zum Ende der Auszeit Kündigungsschutz. Grundsätzlich beginnt der Kündigungsschutz ab dem Tag der Ankündigung, frühestens jedoch 12 Wochen vor Beginn der Freistellung.
Neben der Beratung durch die Krankenkassen können Sie sich für umfassende Informationen und persönliche Beratung zu Fragen rund um das Thema Pflege an folgende Beratungsstellen wenden:
Pflegestützpunkt des Landkreis Sigmaringen:
Im Pflegestützpunkt erhalten Pflegebedürftige und mit Pflegebedürftigkeit konfrontierte Menschen kostenlos Informationen rund um das Thema Pflege.
Landratsamt Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571 102-4101
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de
Caritasverband für das Dekanat
Sigmaringen-Meßkirch e.V.
72488 Sigmaringen
Fidelisstraße 1
Telefon: 07571/7301-0
info@caritas-sigmaringen.de
Pflegestützpunkt des Zollernalbkreises
Landratsamt Zollernalbkreis
Geschäftsstelle Pflegestützpunkt
Hirschbergstr. 29
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-1919
www.wege-zur-Pflege.de
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Pflege, z. B. Häufige Fragen zum Thema Pflege, Auszeiten in Akutfällen, finanzielle Unterstützung,...
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Hier finden Sie alle Informationen zu Vollmachten, was Sie dabei beachten müssen, wie Sie am Besten vorgehen und Vorlagen.
Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Pflege
Homepage des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum Thema Pflege