Erklärung zur Barrierefreiheit der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.hs-albsig.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Bestimmte Elemente besitzen nicht den erforderlichen Mindestkontrast
- Bewegliche Elemente können nicht über ein Bedienfeld abgeschaltet werden
- Nicht alle angebotenen Dokumente (wie PDF, etc.) sind barrierefrei
- Eine semantisch korrekte Überschriftenhierarchie wird nicht immer eingehalten
- Alternativtexte für Bilder sind nicht überall vorhanden und/oder gepflegt
- Teilweise fehlen Beschreibungen für Tabellen
- Nicht alle Elemente besitzen einen zugänglichen beschreibenden Namen
- Die korrekte Verwendung von semantisch ausgezeichneten Bereichen (ARIA-Landmarks) wird nicht immer eingehalten
- Für eingebundene Videos fehlen Transkriptionen oder Untertitel, sowie Übersetzung in Gebärdensprache
- Zentrale Inhalte in Gebärdensprache und Leichter Sprache sind nicht vorhanden
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.05.2021 erstellt.
Zur Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit wurde ein automatisierter Test (axe™ DevTools Browser-Erweiterung, https://www.deque.com/axe/devtools/), sowie eine manuelle Prüfung der Barrierefreiheitskriterien (BITV 2.0, WCAG) mithilfe von Webentwicklungs-Werkzeugen (Firefox DevTools, https://developer.mozilla.org/de/docs/Tools) vorgenommen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.05.2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Bei Fragen, Rückmeldungen oder Anmerkungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie sich an das Hochschulmarketing der Hochschule Albstadt-Sigmaringen wenden:
Hochschulmarketing | Michael Löffler
Anton-Günther-Straße 51
72488 Sigmaringen
Telefon: +49 (0) 7571 732 - 8283
E-Mail: loefflerm[at]hs-albsig.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Marketing der Hochschule Albstadt-Sigmaringen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Marketing der Hochschule Albstadt-Sigmaringen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.