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Bewerbung Bachelor höheres Semester

  • Wenn Sie bereits ein oder mehrere Semester in einem gleichen oder verwandten Studienfach studiert haben und bei uns in enem höheren Semester einsteigen möchten, dann können Sie sich über den Button "höhere Fachsemester" bewerben.

    Ihre bereits erworbenen vergleichbarne Prüfungsleistungen können Sie sich im neuen Studiengang anerkennen lassen. So starten Sie in einem höheren Semester und verlieren beim Wechsel keine Zeit.

    Wir brauchen von Ihnen - zusätzlich zu den Dokumenten, die Sie in der Online-Bewerbung hochladen - noch einen "Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen". Den finden Sie auf unserer Formular-Seite. Bitte mailen Sie den ausgefüllten Antrag und die Anlagen (in der Regel sind dies: Notenspiegel und Modulbeschreibungen) an die Studentische Abteilung.
     
  • Wenn Sie eine Berufsausbildung gemacht haben und diese vom Studiengang anerkannt wird, können Sie ebenfalls einige Semster überspringen und in einem höheren Semester starten. Bitte wählen Sie zur Bewerbung den Button "höheres Fachsemester".

    In dem Fall brauchen wir von Ihnen - zusätzlich zu den Dokumenten, die Sie in der Online-Bewerbung hochladen - noch einen "Antrag auf pauschale Anrechnung für <Berufsbezeichnung>". Den finden Sie auf unserer Formular-Seite. Bitte mailen Sie den ausgefüllten Antrag und die Anlagen (in der Regel sind dies: Zeugnis und Urkunde der Berufsausbildung) an die Studentische Abteilung.
     
  • Sie können auch im 1. Semester starten und sich dennoch alle Leistungen anrechnen lassen. Wenn Sie das möchten, wählen Sie bitte die Bewerbung ins 1. Semester.

Bewerbung für einen Bachelorstudiengang in höheres Fachsemester

arrow iconBewerbung Bachelorstudium in höheres Fachsemester

Wenn Sie sich für einen Bachelorstudium interessieren, müssen Sie sich zuerst auf unserem Hochschulportal registrieren und danach bewerben.
Hinweis: Eine Beteiligung über die Plattform "hochschulstart.de" ist nicht notwendig.

     

    Anrechnung und Anerkennung

    Nähere Informationen zu Anrechnung und Anerkennung finden Sie hier.

    Sie möchten die Hochschule wechseln und haben den Prüfungsanspruch nicht verloren?

    Sie sind umgezogen, oder wollen aus anderen (privaten) Gründen die Hochschule wechseln? Sofern wir Platz in Ihrem Wunschstudiengang haben, ist es kein Problem bei uns weiter zu studieren. Wir freuen uns auf Sie! Bewerben Sie sich mit den nötigen Dokumenten. Dank der Vergleichbarkeit von Studiengängen und Leistungen durch die ECTS sollte es keine Probleme geben.

    Sie haben den Prüfungsanspruch verloren? Unter welchen Bedingungen kann das Studium trotzdem weitergeführt werden?

    • Ein Antrag auf Quereinstieg kann genehmigt werden, wenn Sie an Ihrer vorigen Hochschule aufgrund einer endgültig nicht bestanden Prüfung exmatrikuliert wurden und Sie sich für einen anderen Studiengang bewerben.
    • Ein Antrag auf Quereinstieg kann genehmigt werden, wenn Sie an Ihrer vorigen Hochschule aufgrund einer endgültig nicht bestanden Prüfung exmatrikuliert wurden und Sie sich für einen namensgleichen Studiengang bewerben. Aufgrund der aktuellen Hochschullandschaft liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine gleichen Studieninhalte vor.
    • Ein Antrag auf Quereinstieg wird abgelehnt, wenn Sie an Ihrer vorigen Hochschule aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert wurden und sich für einen inhaltsgleichen Studiengang bewerben.
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