Hinweise zur Krankenversicherung
Keine Einschreibung ohne Versicherung!
Voraussetzung für die Immatrikulation (Einschreibung) an der Hochschule ist der Nachweis über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Versicherung.
Dieser Nachweis ist von allen Studieninteressierten - egal ob gesetzlich oder privat versichert - selbst bei seiner/einer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse anzufordern.
Geben Sie dabei der Krankenkasse die Absendenummer der HS Albstadt-Sigmaringen an: H0000808
Die Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung an die Hochschule (§ 199a Abs. 2 Satz 2 SGB V). Gemeldet werden folgende Daten:
- Meldungen der Krankenkassen
- Versicherungsstatus,
- Beginn der Versicherung – Krankenkassenwechsel,
- Verzug mit der Zahlung der Beiträge,
- Begleichung der rückständigen Beiträge.
- Meldungen der Hochschulen
- Beginn des Studiums,
- Ende des Studiums.
Ohne eine entsprechende Meldung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse erfolgt keine Immatrikulation (Einschreibung) an der Hochschule!
Welche Krankenkasse?
Gesetzlich versichert:
Sie sind in einer gesetzlichen Krankenkasse als Mitglied oder Familienangehöriger versichert? Dann ist Ihre Krankenkasse für Sie zuständig.
Privat versichert:
Wenn Sie privat versichert sind, ist die gesetzliche Krankenkasse für Sie zuständig, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Ist diese nicht vorhanden, ist eine andere gesetzliche Krankenkasse für Sie zuständig. Bitte erkundigen Sie sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl.
Bitte reichen Sie uns – zusätzlich zur digitalen Meldung der Krankenkasse – eine Kopie Ihres Versicherungsscheins oder Ihrer Krankenversicherungskarte ein!
Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Information sein. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten erteilen die Krankenkassen.