E-Evidence
Programm
Digitale Forensik
Abschluss
Einzelzertifikat
Modulnummer
M215
Themenbereich
Recht, IT-Recht
Leistungpunkte
5
Sprache
deutsch
Dozent
Prof. Dr. Dominik Brodowski
Gebühren
1115 €
Dauer
8 Wochen
Präsenzveranstaltungen
Saarbrücken
Onlineanteil
ca. 85%
Modulinhalte
- Grundlagen des Strafverfahrens
- Grundlagen digitaler Erkenntnisquellen im Strafverfahren
- Offene Ermittlungsmethoden
- Grundlagen verdeckter bzw. geheimer Ermittlungsmethoden
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Datenschutz und Datenschutzstrafrecht
Lernergebnisse, Kompetenzen
Die Studierenden kennen nach erfolgreichem Abschluss des Moduls den grundsätzlichen strafprozessualen Rahmen für die Erhebung von Beweismitteln und verfügen über die notwendigen Kenntnisse In den Bereichen Datenschutz und Datenschutzstrafrecht.
Aufbauend auf den Grundprinzipien und Grundlagen des Strafprozessrechts haben die Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Moduls die Fertigkeit entwickelt, strafprozessual zulässiges Vorgehen von rechtswidrigem Vorgehen der Ermittlungsbehörden zu unterscheiden. Sie wissen, wann der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts eröffnet ist und vermeiden Datenschutzverstöße.
Die Studierenden können nach erfolgreichem Abschluss des Moduls strafprozessuale und datenschutzstrafrechtliche Sachverhalte und deren Beurteilung präsentieren und über die hierbei relevanten Rechts- und Sachfragen in einen interdisziplinären Diskurs eintreten.
Die Studierenden können nach erfolgreichem Abschluss des Moduls die strafprozessualen Voraussetzungen zur Erhebung von Beweismitteln bestimmen und hierdurch digital- forensische Auswertungen rechtssicher und zielgenauer gestalten sowie Datenschutzverstöße vermeiden.
Teilnahmevoraussetzung
Grundlegende Kenntnisse über Konzepte, Funktionen und Erscheinungsformen des Strafrechts, über die Strafrechtsanwendung und -durchsetzung sowie über juristische Arbeitsmethoden. Studierende sollen einen Überblick über die zentralen materiell-strafrechtlichen Rechtsprobleme der digitalen Forensik besitzen sowie juristische Fachbegriffe insbesondere des materiellen Strafrechts identifizieren und einordnen können.
Prüfungsform
Klausur
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